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Strafregisterbescheinigung
Hier erfahren Sie, welche Erledigungen für das Ausstellen einer Strafregisterbescheinigung notwendig sind und welche Unterlagen dabei mitzubringen sind.
Wann wird eine Strafregisterbescheinigung benötigt?
Eine Strafregisterbescheinigung wird für die Gewerbeanmeldung und für die Anstellung in diversen Berufen benötigt.
Wo wird eine Strafregisterbescheinigung ausgestellt?
Zuständige Behörde ist der Bürgermeister, erhältlich ist eine Strafregisterbescheinigung im Meldeamt der Marktgemeinde Zirl.
Der Strafregisterauszug kann in der Regel gleich mitgenommen werden (wird von uns online abgerufen).
Ist eine Online-Beantragung möglich?
Eine Beantragung ist mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur unter Online-Antrag Strafregisterbescheinigung möglich
Welche Gebühren sind zu entrichten?
- Allgemein: Euro 30,70 (Euro 28,60 Bundesgebühr und Euro 2,10 Verwaltungsabgabe)
- Zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle: Euro 16,40 (Euro 14,30 Bundesgebühr und Euro 2,10 Verwaltungsabgabe)
Formulare
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66 - Dezember 2023
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