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Neue Verkehrsregelung in Schulgasse und Moriglgasse
Im Bereich der Schulgasse (Matzler Bogen) und Morigglgasse (Hausnummer 4 bis Bundesstraße) besteht seit 8.3.2017 Einfahrt verboten, sodass die Fahrzeuge in Richtung Süden fahren müssen.
Im Zuge der Einführung der Begegnungszone wurde diese ursprünglich bestehende Einbahnregelung aufgehoben. Da es aufgrund des übermäßigen Verkehrsaufkommens in den für diesen Verkehr nicht ausgelegten Straßen öfter zu gefährlichen Situationen gekommen ist, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.7.2016 der Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes erteilt. In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 wurde dann die Umsetzung endgültig beschlossen.
Betreffend der Schulgasse sowie Morigglgasse kann nur mehr in eine Richtung gefahren werden. Beim ehemaligen GH Löwen ist es nicht mehr möglich, auf die Hauptstraße zu fahren. Im Sinne einer Förderung der umweltfreundlichen Mobilität wurde für beide Straßenzüge eine Ausnahme für Radfahrer vorgesehen.
Datum: 05.08.2018 / Marktgemeinde Zirl
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