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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZirlEDV - EDV Gspan KEG (nach-folgend ZirlEDV genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ZirlEDV gegenüber dem Vertragspartner erbringt und sind Bestandteil aller Verträge zwischen ZirlEDV und dem Vertragspartner. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch ZirlEDV gültig.

2. Die Verpflichtungen von ZirlEDV richten sich ausschliesslich nach dem Umfang und Inhalt eines von ZirlEDV entgegengenommenen Auftrages oder einer von ZirlEDV ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

3. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor.

4. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Verrechnung der laufenden Leistungen erfolgt halbjährlich, jeweils im Voraus.

5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durch-führung von Leistungen durch ZirlEDV. Bei Zahlungsverzug ist ZirlEDV berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

6. Darüber hinaus ist ZirlEDV bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienst-leistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur voll-ständigen Bezahlung auszusetzen.

7. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ZirlEDV und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von ZirlEDV nicht anerkannter Mängel, ist aus-geschlossen.

8. Die Vertragskündigung durch den Auftraggeber kann jeweils zum Quartal, mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen, schriftlich oder per e-mail erfolgen. Bei vorzeitigen Kündigungen werden keine Gebühren rückerstattet.

9. ZirlEDV ist berechtigt, Verbindungsdaten und anfallende Logs für Verrechnungszwecke und zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.

10. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden ausserhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internet-Knotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domain-informationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

11. ZirlEDV ergreift technische Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. ZirlEDV ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltend-machung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber ZirlEDV aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

12. ZirlEDV behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebs-gefährdend für ZirlEDV - oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Ver-folgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von ZirlEDV üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.

13. ZirlEDV behält sich vor, Namen, E-mail-Adressen sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen.

14. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Zirl vereinbart. Erfüllungsort ist Zirl.

15. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger innerhalb von 14 Tagen unwidersprochen sind.

16. ZirlEDV ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

17. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von ZirlEDV

18. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

19. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von ZirlEDV entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

20. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von ZirlEDV zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des ZirlEDV nachweisbar ent-standenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mässigungsrecht ausgeschlossen wird.

21. Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.

22. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

23. Bei individuell von ZirlEDV erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei ZirlEDV.

24. ZirlEDV übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

25. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

26. ZirlEDV weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigen-mächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von ZirlEDV.

27. Die Nutzung der ZirlEDV-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von ZirlEDV-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von ZirlEDV.

28. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Massgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).

29. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an ZirlEDV herangetragen werden, so ist ZirlEDV berechtigt, den Anschluss aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von ZirlEDV üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.

30. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Valü Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.

31. Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen soweit als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

32. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

33. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschliesslichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von ZirlEDV beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

34. ZirlEDV betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ZirlEDV übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

35. ZirlEDV haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von ZirlEDV zugänglich sind. Der Vertragspartner von ZirlEDV verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von ZirlEDV angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. ZirlEDV behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unter-binden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.

36. Der Vertragspartner stellt ZirlEDV von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den virtuellen Servern/Hosts frei und sichert zu, dass er den virtuellen Server/ Host nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönen, erotischen, pornographischen, bedrohlichen, verleumderischen oder rechtsradikalen Materials bzw. Materials welches religiöse Symbole herabwürdigt verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patenten oder andere Rechte dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. ZirlEDV kann den Vertrag fristlos kündigen und den virtuellen Server/Host sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlich Anstoß erregt (Pornographie etc.). Es besteht von Seiten ZirlEDV keine Prüfungspflicht der Seiten des Vertragspartners. ZirlEDV behält sich das Recht vor, das Angebot des Vertragspartners zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server/Host installiert, die das Betriebsverhalten des Server beeinträchtigen können. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über Email-Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den Email-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. ZirlEDV behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen Server/Host vorrübergehend oder langfristig zu sperren. Der Vertragspartner hat die entstandenen Kosten zu ersetzen. Entstandene Kosten des Vertragspartners sind nicht zu erstatten. Im Sinne des obigen Absatzes ist der Vertragspartner ebenfalls für die entsprechenden Webhosting-Accounts seiner Kunden verantwortlich.

37. Der Vertragspartner von ZirlEDV wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographie-gesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, des Verbotsgesetzes vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber ZirlEDV die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Vorschriften des Fernmelde-gesetzes BGBl. 1993/908 idgF hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der fernmelderechtlichen Vorschriften und insbesondere Unterlassung der Ver-wendung der Fernmeldeanlagen für reservierte Fernmeldedienste.

38. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. In-stallationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt ZirlEDV die vereinbarten Leistungen in dem Ausmass, das unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetz-ungen möglich ist. ZirlEDV übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Kom-ponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

39. ZirlEDV ist berechtigt, Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Auftrag unter falschen Angaben erteilt wurde. Entstandene Kosten des Vertragspartners sind nicht zu erstatten.

40. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sach-schäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausge-schlossen.
 

Zirl, im Februar 2001
EDV Gspan & Gritsch OEG, Dirschenbach 7 b, 6170  Zirl
FN 205.045 m

 

EDV Gspan KEG - Dirschenbach 7b - 6170 Zirl - eMail: service@zirl.at