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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der ZirlEDV - EDV Gspan KEG (nach-folgend ZirlEDV genannt)
gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ZirlEDV gegenüber
dem Vertragspartner erbringt und sind Bestandteil aller Verträge zwischen
ZirlEDV und dem Vertragspartner. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen
wurde. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner bedürfen der
Schriftform und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch ZirlEDV
gültig.
2. Die Verpflichtungen von
ZirlEDV richten sich ausschliesslich nach dem Umfang und Inhalt eines von
ZirlEDV entgegengenommenen Auftrages oder einer von ZirlEDV ausgestellten
Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
3. Sofern im Auftrag nicht
anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten
Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
4. Zahlungen sind, sofern
nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Die Verrechnung der laufenden Leistungen erfolgt halbjährlich, jeweils
im Voraus.
5. Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durch-führung
von Leistungen durch ZirlEDV. Bei Zahlungsverzug ist ZirlEDV berechtigt,
sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten sowie bankübliche
Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
6. Darüber hinaus ist
ZirlEDV bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienst-leistungsverträgen
mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur voll-ständigen
Bezahlung auszusetzen.
7. Die Gegenverrechnung mit
offenen Forderungen gegenüber ZirlEDV und die Einbehaltung von Zahlungen
aufgrund behaupteter, aber von ZirlEDV nicht anerkannter Mängel, ist
aus-geschlossen.
8. Die Vertragskündigung
durch den Auftraggeber kann jeweils zum Quartal, mit einer Kündigungsfrist
von sechs Wochen, schriftlich oder per e-mail erfolgen. Bei vorzeitigen
Kündigungen werden keine Gebühren rückerstattet.
9. ZirlEDV ist berechtigt,
Verbindungsdaten und anfallende Logs für Verrechnungszwecke und zum
Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten.
Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet
werden.
10. Weder diese Daten, noch
Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden ausserhalb des Rahmens der gesetzlichen
Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internet-Knotens
an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domain-informationen
bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden.
11. ZirlEDV ergreift technische
Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. ZirlEDV
ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf
rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden.
Die Geltend-machung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber
ZirlEDV aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
12. ZirlEDV behält sich
vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem
Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder
betriebs-gefährdend für ZirlEDV - oder andere Rechner sind, unverzüglich
und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen.
Die Kosten der Erkennung und Ver-folgung der Aktivitäten, der Unterbrechung
der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen
Zeitpunkt von ZirlEDV üblicherweise verrechneten Stundensätzen
dem Vertragspartner verrechnet.
13. ZirlEDV behält sich
vor, Namen, E-mail-Adressen sowie Art des Services von Kunden auf eine
Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und
Interessenten zur Verfügung zu stellen.
14. Soweit nicht anders vereinbart,
gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes für Zirl vereinbart. Erfüllungsort
ist Zirl.
15. Alle dieses Vertragsverhältnis
betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind gültig, wenn sie
schriftlich erfolgen und vom Empfänger innerhalb von 14 Tagen unwidersprochen
sind.
16. ZirlEDV ist auf eigenes
Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen
aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
17. Gelieferte Waren bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum
von ZirlEDV
18. Sofern nicht anders vereinbart,
beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
19. Gewährleistungspflichtige
Mängel werden nach dem Ermessen von ZirlEDV entweder durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder
Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
20. Tritt der Vertragspartner
aus Gründen, die nicht von ZirlEDV zu verantworten sind, vom Vertrag
zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des ZirlEDV nachweisbar
ent-standenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes
als vereinbart, wobei das richterliche Mässigungsrecht ausgeschlossen
wird.
21. Mit der Bestellung lizensierter
Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des
Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.
22. Für Software, die
als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine
wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software
vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen
sind zu beachten.
23. Bei individuell von ZirlEDV
erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner
gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung
umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode
und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation
verbleiben bei ZirlEDV.
24. ZirlEDV übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen
des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen
Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme
ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben
werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel
in der Programmfunktion beschränkt.
25. Die Weitergabe von Software
an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall
ausgeschlossen.
26. ZirlEDV weist darauf
hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner
Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle
eigen-mächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration
ohne Einverständnis von ZirlEDV.
27. Die Nutzung der ZirlEDV-Dienstleistungen
durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von ZirlEDV-Dienstleistungen
an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von
ZirlEDV.
28. IP-Konnektivität
zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Massgabe der Möglichkeiten.
Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen
der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
29. Der Vertragspartner anerkennt
die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet
Beschwerden über den Vertragspartner an ZirlEDV herangetragen werden,
so ist ZirlEDV berechtigt, den Anschluss aufzulösen. Weiters wird
die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen
Zeitpunkt von ZirlEDV üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner
verrechnet.
30. Soweit nicht ausdrücklich
anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Valü Added
Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden
Point of Presence als vereinbart.
31. Bei Nutzungsverträgen
für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen
soweit als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen
vorsehen.
32. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, seine Passwörter geheimzuhalten. Für Schäden
die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner
oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
33. In den angeführten
Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen
bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners
anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschliesslichen
Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von ZirlEDV beigestellt
werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten
für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den
Anschluss am Point of Presence erreicht werden.
34. ZirlEDV betreibt die
angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ZirlEDV übernimmt jedoch
keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich
sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können,
oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
35. ZirlEDV haftet nicht
für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von
Daten, die durch Dienste von ZirlEDV zugänglich sind. Der Vertragspartner
von ZirlEDV verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von ZirlEDV angebotenen
Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen
Rechtsvorschriften zu halten. ZirlEDV behält sich jedoch vor, den
Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen
oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen,
zu unter-binden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
36. Der Vertragspartner stellt
ZirlEDV von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten
Webseiten auf den virtuellen Servern/Hosts frei und sichert zu, dass er
den virtuellen Server/ Host nicht zur Speicherung oder Verbreitung von
obszönen, erotischen, pornographischen, bedrohlichen, verleumderischen
oder rechtsradikalen Materials bzw. Materials welches religiöse Symbole
herabwürdigt verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei
Warenzeichen-, Patenten oder andere Rechte dritter verletzen. Für
den Inhalt der Seiten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. ZirlEDV
kann den Vertrag fristlos kündigen und den virtuellen Server/Host
sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt,
Dritte negativ darstellt oder öffentlich Anstoß erregt (Pornographie
etc.). Es besteht von Seiten ZirlEDV keine Prüfungspflicht der Seiten
des Vertragspartners. ZirlEDV behält sich das Recht vor, das Angebot
des Vertragspartners zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen
Server/Host installiert, die das Betriebsverhalten des Server beeinträchtigen
können. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben
oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über Email-Adressen
seiner Domain zu initiieren, ohne von den Email-Empfängern dazu aufgefordert
worden zu sein. ZirlEDV behält sich das Recht vor, bei Verstoß
den virtuellen Server/Host vorrübergehend oder langfristig zu sperren.
Der Vertragspartner hat die entstandenen Kosten zu ersetzen. Entstandene
Kosten des Vertragspartners sind nicht zu erstatten. Im Sinne des obigen
Absatzes ist der Vertragspartner ebenfalls für die entsprechenden
Webhosting-Accounts seiner Kunden verantwortlich.
37. Der Vertragspartner von
ZirlEDV wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographie-gesetzes,
BGBl. 1950/97 idgF, des Verbotsgesetzes vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF
und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen,
wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber ZirlEDV die
alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften
zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang
zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von
Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber
hinaus auf die Vorschriften des Fernmelde-gesetzes BGBl. 1993/908 idgF
hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung
der fernmelderechtlichen Vorschriften und insbesondere Unterlassung der
Ver-wendung der Fernmeldeanlagen für reservierte Fernmeldedienste.
38. Bei sonstigen Dienstleistungen
an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. In-stallationen, Funktionserweiterungen
u.ä., erbringt ZirlEDV die vereinbarten Leistungen in dem Ausmass,
das unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetz-ungen
möglich ist. ZirlEDV übernimmt keine Gewähr, dass aus den
beigestellten Kom-ponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners
hergestellt werden können.
39. ZirlEDV ist berechtigt,
Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Auftrag unter falschen
Angaben erteilt wurde. Entstandene Kosten des Vertragspartners sind nicht
zu erstatten.
40. Die Haftung für
Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sach-schäden
im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausge-schlossen.
Zirl, im Februar 2001
EDV Gspan & Gritsch
OEG, Dirschenbach 7 b, 6170 Zirl
FN 205.045 m
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