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Die Dorfgemeinschaft unterscheidet zwischen aktiven und fördernden Mitgliedern. Ihnen allen stehen unsere Anlagen offen, sie erhalten die Vereinspost und können am Vereinsleben teilhaben. Aktive Mitglieder können bei der Jahreshauptversammlung Anträge einbringen und bestimmen alle drei Jahre den Vorstand. Sie haben die Möglichkeit, die Anlagen auch privat zu nützen und können Verantwortung als Vorstandsmitglied übernehmen. Zu den Pflichten unserer Mitglieder gehört es, |